Freitag, 25. Juli 2014

Dominanz der Rentenversicherung in der stationären Reha


Den folgenden Beitrag hatte ich vor Jahren bereits in einem anderen Blog veröffentlicht. Leider ist die geschilderte Problematik unverändert aktuell. Deshalb poste ich den Artikel hier wieder:

Der stationäre Reha-Bereich ist schon mangels der Anwendungsmöglichkeit des Krankenhausfinanzierungsgesetzes ein nahezu rechtsfreier Raum, in welchem die Rehakliniken bezüglich ihrer Pflegesätze quasi der Gnade ihrer Kostenträger (in der Regel sind das die Rentenversicherungen und zum kleineren Teil die Krankenversicherungen) ausgesetzt sind. Darüber hinaus sehen sich zum Beispiel die deutschen Suchtfachkliniken (als Rehakliniken) nach dem Motto „wer zahlt, schafft an,“ auch immer neuen „Qualitätsanforderungen“ seitens der Rentenversicherer ausgesetzt, denen gegenüber sie praktisch über keinerlei rechtliche Handhabe verfügen.

Am Beispiel der stationären Suchtbehandlung sollen die damit verbundenen Probleme aufgezeigt werden. In einem ersten Beitrag beschäftigt sich der Autor mit den seit 2009 geforderten Evidenzbasierten Therapiemodulen (ETM). Was zunächst sehr wissenschaftlich klingt, stellt sich jedoch als sehr unwissenschaftliches, aber geschicktes Kontrollinstrument der Deutschen Rentenversicherung heraus.
Den Beitrag finden Sie hier: etm_skepsis.pdf

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen